Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit wird von Unternehmen unterschätzt
Nach wie vor besteht grosser Handlungsbedarf bei der Zeiterfassung von Mitarbeitern. Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) verpflichtet die Arbeitgeber, alle Verzeichnisse oder andere Unterlagen, aus denen die für den Vollzug des Gesetzes und seiner Verordnungen erforderlichen Angaben ersichtlich sind, den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten. Namentlich müssen Dauer und Beginn und Ende [...]