Hartes Strafurteil gegen Beistand
Wegen Veruntreuung von Mündel-Geldern hat das Kantonsgericht Baselland einen Beistand zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Fünferkammer folgte der Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft. Experten schätzen das Urteil als hart ein. Das Gericht begründete die Härte mit der Öffentlichkeitswirkung, welche dieses Urteil für Personen haben soll, die ein derartiges Amt bekleiden. Im Gegensatz [...]