Wegen Veruntreuung von Mündel-Geldern hat das Kantonsgericht Baselland einen Beistand zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Fünferkammer folgte der Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft. Experten schätzen das Urteil als hart ein. Das Gericht begründete die Härte mit der Öffentlichkeitswirkung, welche dieses Urteil für Personen haben soll, die ein derartiges Amt bekleiden. Im Gegensatz zur Vorinstanz folgte das Kantonsgericht den Ausführungen der Experten von BALEX und ist zur Auffassung gelangt, dass die Vormundschaftsbehörde ihre Überwachungspflicht massgeblich verletzt hat. Die Richter urteilten, die Behörde trage eine Mitverantwortung, was sich strafmildernd auswirkte. Die Richter gelangten sogar zur Ansicht, dass die Vormundschaftsbehörde durch die ausbleibende Kontrolle überhaupt erst einen Anreiz für die Straftaten des Beistands geschaffen hat, ganz nach dem Motto: Gelegenheit macht Diebe.