Ein User hat auf Facebook einen ehrverletzenden Beitrag mit einem Like versehen, kommentiert und geteilt. Das Bezirksgericht Zürich hat ihn zu einer bedingten Geldstrafe von CHF 4‘000.00 wegen mehrfacher übler Nachrede, bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte bezeichnete einen Tierschützer und einen Verein auf Facebook als „Rassisten“, „Antisemiten“ und „Faschisten“. Zudem kommentiere der Beschuldigte auch Beiträge von Dritten, die sich ähnlich äusserten und versah diese Beiträge mit einem „Gefällt mir“. Das Bezirksgericht Zürich spricht in seinen Erwägungen davon, dass der Beschuldigte die ehrverletzenden Aussagen zu eigen gemacht habe, indem er den „Like-Button“ drückte. Um diese Anschuldigungen umzustossen, hätte der Beschuldigte dem Tierschützer ein aktuelles rassistisches oder antisemitisches Verhalten nachweisen müsse, dies gelang ihm aber nicht.