Boris Becker erzielt einen weiteren Sieg im Forderungsstreit gegen seinen früheren Partner Hans-Dieter Cleven. Das Obergericht des Kantons Zug/Schweiz hat am 26.11.2018 eine Berufung von Cleven abgewiesen. Somit ist die von ihm geltend gemacht Teilforderung gegen Becker zur Zahlung von CHF 10 Millionen auch von der zweiten Instanz abgewiesen worden. Cleven muss die Gerichtkosten von rund 55‘000 Euro  tragen und an Becker eine Entschädigung für seine Anwälte im Umfang von rund 60‘000 Euro bezahlen. Ihm steht theoretisch noch der Gang ans Schweizer Bundesgericht offen.

Boris Becker zeigt sich erleichtert: „Ich gehe davon aus, dass diese leidige Angelegenheit mit dem neusten Entscheid endlich abgeschlossen ist“. Beckers Schweizer Anwalt, Dr. Jascha Schneider-Marfels, rechnet Cleven wenig Erfolgschancen vor Bundesgericht aus: „Der Entscheid ist hieb- und stichfest begründet und wird auch vor dem Bundesgericht standhalten.“ Christian-Oliver Moser, Beckers deutscher Medienanwalt ergänzt: „Ich hoffe, dass durch das positive Urteil endlich deutlich wird, dass die in der Vergangenheit immer wieder kolportierten Zahlen zur angeblichen Höhe der Schulden unseres Mandanten nicht der Wahrheit entsprechen.“

Becker und Cleven waren über viele Jahre Geschäftspartner. Cleven behauptet, er habe Becker im Laufe der Zeit CHF 40 Millionen geliehen und verlangte gerichtlich die Zahlung. Zwei Instanzen haben die Klage abgewiesen.

Weitere Informationen erteilt RA Dr. Jascha Schneider-Marfels, BALEX AG, unter +41 58 881 10 30