Die Plattform Watson hat Dr. Jascha Schneider-Marfels, neben Tobias Treyer Medienexperte unserer Kanzlei, zum Like-Entscheid befragt:

Für ihn ist klar, dass die Meinungsäusserungsfreiheit nicht beschnitten werden darf. Das Recht auf freie Meinungsäusserung sollte von den Gerichten zudem stärker gewichtet werden. „Unsere Gesellschaft ist viel zu zimperlich. Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, teilen oft gerne aus, reagieren jedoch instinktiv mit rechtlichen Schritten bei Kritik.

Aber: Wenn eine Aussage in den Sozialen Medien klar ehrverletzend ist oder gegen die Antirassismus-Strafnorm verstösst,  muss jeder, der sich als Sympathisant zu erkennen gibt, mit Strafverfolgung oder zivilrechtlichen Schritten rechnen. Entscheidend ist, dass im Einzelfall vom Richter untersucht wird, ob ein derartiges Verhalten strafbar ist oder nicht. Dabei müssen auch die Motive des Beschuldigten und die gesamten Umstände betrachtet werden.