Der Fall Hirschmann beschäftigt die Gerichte weiter. Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Entscheid eine Beschwerde von Carl Hirschmann gegen „20 Minuten“ bzw. „Tamedia“ über weite Strecken gutgeheissen. Der Entscheid wurde zur Neubeurteilung an das Zürcher Handelsgericht zurückgewiesen. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gewinnherausgabe scheinen dieser Entscheid für die Schweizer Medienhäuser von grosser Bedeutung. BGer 5A_256/2016 vom 9. Juni 2017.