Reicht ein Fingerabdruck auf einem Plastiksack, der am Tatort gefunden wird als Indiz, um die beschuldigte Person wegen qualifizierten Raubes zu verurteilen?

Das Strafgericht Basel-Landschaft verneinte diese Frage zu Recht. Trotz äusserst dürftiger Beweislage und groben Ermittlungsfehlern will die Staatsanwaltschaft diesen Entscheid durch das Kantonsgericht beurteilen lassen. Der Beschuldigte muss dereinst weiterhin in Sicherheitshaft ausharren.

Der Beschuldigte wird von unserem Strafrechtsteam vertreten.