Mit Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 wurde die kantonale Initiative „Mieterschutz beim Einzug (JA zu bezahlbaren Neumieten)“ angenommen. Mit Regierungsratsbeschluss vom 18. September 2018 hat der Kanton Basel-Stadt per 1. November 2018 die Verwendung des Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses beim Abschluss eines neuen Mietvertrages von Wohnräumen für obligatorisch erklärt. Mit diesem Formular muss der Mieterschaft der Mietzins der Vormieterschaft offengelegt werden. Unterlässt es die Vermieterschaft den Anfangsmietzins spätestens innert 30 Tagen seit Einzug der Mieterschaft auf dem Formular anzuzeigen, so ist die Vereinbarung im Mietvertrag über die Höhe des Mietzinses nichtig. Dies hat zur Folge, dass das Gericht den Mietvertrag ergänzen muss, in dem es einen angemessenen Anfangsmietzins festlegt.