Massnahmen gegen häusliche Gewalt und Stalking

Bis anhin konnten die Gerichte bei Vorliegen einer Persönlichkeitsverletzung in Form von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen (Stalking) gestützt auf Art. 28b ZGB diverse Schutzmassnahmen anordnen, namentlich zivilrechtliche Rayon- und Kontaktverbote.

Per 1.1.2022 tritt nun mit Art. 28c ZGB eine Bestimmung in Kraft, die es den Gerichten auf Antrag der klagenden Person erlaubt, zusätzlich zur Anordnung solcher Schutzmassnahmen eine elektronische Überwachung der verletzenden Person zur fortlaufenden Ermittlung deren Aufenthaltsorts anzuordnen. Damit wird den Gerichten ein Instrument zur Stärkung der Schutzmassnahmen gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen in die Hand gegeben, dessen Anwendung bereits aus dem Bereich des Strafrechts («Electronic Monitoring» als besondere Form des Strafvollzugs) bekannt ist.

https://www.bj.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2019/2019-07-03.html


Geschlechts- und Namensänderung

Eine weitere Anpassung erfährt das Personenrecht mit der vereinfachten Geschlechts- sowie der damit verbundenen Namensänderung.

Der neue Art. 30b ZGB erlaubt es Personen, mittels Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten im Personenstandsregister ihr Geschlecht ändern sowie einen oder mehrere neue Vornamen eintragen zu lassen. Die Erklärung ist gemäss Art. 14 der Zivilstandsverordnung an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, falls die Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter umfassender Beistandschaft steht oder eine entsprechende Anordnung der Erwachsenenschutzbehörde vorliegt.

Die Gebühr für die Entgegennahme der Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts und eine damit verbundene Änderung von Vornamen beträgt CHF 75.00 (Anhang 1, Ziff. 4.9 der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen).

Mit dieser neuen Bestimmung wird die Geschlechtsänderung im Vergleich zum bisherigen Recht unbürokratisch und kostengünstig.

https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-85588.html


Umsetzung des Gegenvorschlags zur «Fair-Preis-Initiative»

Der indirekte Gegenvorschlag zur sogenannten «Fair-Preis-Initiative» wirkt der Hochpreisinsel Schweiz entgegen und bezweckt, dass Nachfrager aus der Schweiz Produkte im Ausland zu den dort geltenden Preisen erwerben können. Die Umsetzung des Gegenvorschlags bringt folgende Änderungen des Kartellgesetzes (KG) sowie des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit sich:

Relative Marktmacht

Neben marktbeherrschenden Unternehmen sind nunmehr auch relativ marktmächtige Unternehmen von Art. 7 KG erfasst, wenn sie ihre Stellung auf dem Markt missbrauchen, um andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen.

Als relativ marktmächtiges Unternehmen gilt ein Unternehmen, von dem andere Unternehmen beim Angebot oder bei der Nachfrage einer Ware oder Leistung in einer Weise abhängig sind, dass keine ausreichenden und zumutbaren Möglichkeiten bestehen, auf andere Unternehmen auszuweichen (Art. 4 Abs. 2bis KG).

Im Gegensatz zu marktbeherrschenden Unternehmen sind relativ marktmächtige Unternehmen im Falle eines Missbrauchs nach Art. 7 KG nicht von direkten Sanktionen nach Art. 49a KG betroffen. Vielmehr haben die abhängigen Unternehmen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche den Zivilweg zu beschreiten.

Recht zum Kauf im Ausland zu dortigen Preisen und Bedingungen

Der Beispielskatalog von Art. 7 Abs. 2 KG sieht unter der neuen lit. g explizit vor, dass Nachfrager in der Möglichkeit, Produkte im Ausland zu den dortigen Preisen und branchenüblichen Bedingungen zu erwerben, nicht eingeschränkt werden dürfen.

Verbot von Geoblocking

Der neue Art. 3a UWG statuiert ein Diskriminierungsverbot im Fern- bzw. Onlinehandel. Im Gesetz sind folgende unlautere Diskriminierungsformen gegenüber Schweizer Kunden aufgelistet: (1) Diskriminierung in Bezug auf den Preis oder Zahlungsbedingungen, (2) Blockierung oder Beschränkung des Zugangs zu einem Online-Portal, (3) Weiterleitung des Kunden auf eine andere als die von ihm ursprünglich aufgesuchte Version des Online-Portals ohne dessen Zustimmung.

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