Freispruch für eine Mutter in zweiter Instanz vom Vorwurf der Kindsmisshandlung. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat die Vorinstanz schwer gerügt, weil sie die Frau willkürlich verurteilt hat. Die Basler Zeitung schreibt von einer „Entgleisung am Strafgericht“. Der Mutter ist seit sechs Jahre ihr Kind zu unrecht entzogen. Jetzt ist die KESB für eine Rückführung zuständig. Die Mutter wurde von BALEX vertreten.