Das Verfahren dauert nunmehr viele Jahre. Die Erwartungen an die Staatsanwaltshaft und das Gericht seitens der Opfer und der Öffentlichkeit sind gross. Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit professionell gemacht hat. Wir hoffen, dass das Gericht die Bestimmungen der Strafprozessordnungen einhält. Zur Diskussion steht das Vertrauen in die Baselbieter Justiz.

Was passiert ist, ist auf einem Video erkennbar und allen bekannt. Die Justiz trägt eine grosse Verantwortung gegenüber den Opfern. Wir warnen davor, dass das Verfahren jetzt durch formelle Absurditäten sabotiert wird. Offenkundig übernehmen die Beschuldigten keine Verantwortung, sondern suchen formalistische Schlupflöcher. Das stellt eine Demütigung der Geschädigten und Opfer dar. Darunter viele Kinder. Die Opfer sind bis heute stark traumatisiert.

Die Glaubwürdigkeit der Baselbieter Justiz steht auf dem Spiel. Wir hoffen, dass der Prozess korrekt durchgeführt wird und die Täter ihre gerechte Strafe erhalten. Alles andere müsste personelle Konsequenzen in der Baselbieter Justiz zur Folge haben. Die Personalie der Ersten Staatsanwältin stünde dann ernsthaft zur Diskussion. Ihr Schicksal steht und fällt mit diesem Prozess.

Der verantwortliche Staatsanwalt ist von heute auf morgen abgetaucht. Wir können nicht nachvollziehen, dass sich die Erste Staatsanwältin in dieser brisanten Situation versteckt. Die Vorwürfe an die Art und Weise der Untersuchung sind zahlreich. Eine solche Situation müsste zur Chefsache erklärt werden. Die Erste Staatsanwältin ist es, die am Ende die Verantwortung für dieses Untersuchungsverfahren trägt. Es entsteht der Eindruck, dass sie es vorzieht, im grössten Prozess, den das Baselbiet jemals erlebt hat, ihre Mitarbeiter vorzuschieben. Es bahnt sich ein Justizskandal an.

Unabhängig wie dieses Verfahren ausgeht: Wir erwarten, dass die Qualität der Staatsanwaltschaft und vorallem die Führungsf.higkeit der Ersten Staatsanwältin vom Parlament untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft verschanzt sich hinter der Strafprozessordnung. Die Erste Staatanwältin wäre gut beraten, Verantwortung zu zeigen und ihren Führungsanspruch zu bekräftigen. Sie ist es, die heute auf die aufgeworfenen Fragen Antwort geben müsste. Dass sie das nicht tut, wirft gravierende Fragen auf.

Mein Mandant und ich werden bis auf Weiteres keine Medienanfragen beantworten. Wir bitten Sie, dies zu respektieren.

Basel den 18. Juni 2018

RA Dr. Jascha Schneider-Marfels und Shemsi Beqiri