Die EU-Kommission hat die höchste Geldbusse aller Zeiten gegen ein einzelnes Unternehmen wegen mutmasslichem Missbrauch seiner Marktmacht verhängt. Das Verfahren gegen Google wurde bereits vor sieben Jahren eingeleitet, als sich Mittbewerber beschwert hätten. Google habe seine eigene Shoppingplattform „Google Shopping“ gegenüber anderen Shoppingplattformen bevorzugt und sein Monopol bei den Preisvergleichsdiensten missbraucht. Google hat nun 90 Tage Zeit, um sein Marktverhalten. Die Busse ist allerdings noch nicht rechtskräftig, d.h. Google kann ein Rechtsmittel ergreifen (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1784_de.htm).

In der Schweiz wurden bisher noch keine vergleichbar hohen Bussen für Verstösse gegen das Kartellrecht gesprochen. Zuständig ist in erster Instanz die Wettbewerbskommission. Unsere Experten sind auch im Bereich des Kartellrechts tätig, insbesondere RA Tobias Treyer.