Das Zivilgericht Basel-Stadt hat eine superprovisorische Verfügung gegen Basler Zeitung erlassen. Diese hatte in letzter Zeit mehrmals in ihren Artikeln ruf-, ehr- und kreditschädigende Behauptungen veröffentlicht und damit Telebasel, seine Verantwortlichen oder seine Organe diskreditiert.
Dagegen hat der Sender rechtliche Schritte eingeleitet.
Am Donnerstag veröffentlichte die „Basler Zeitung“ unter dem Titel „Anrufe aus dem Rathaus“ zum wiederholten Mal eine Reihe von Unwahrheiten oder Behauptungen, insbesondere an die Adresse der Telebasel-Stiftungsräte Samuel Hess, Roger Thiriet und Michael Bornhäusser.
Wie Telebasel gleichentags in den News angekündigt hatte, wurden rechtliche Schritte eingeleitet. Diese mündeten am Freitag in eine superprovisorische Verfügung des Zivilgerichts Basel-Stadt.
Das Gericht stützt Telebasel. Die BaZ darf per sofort nicht mehr behaupten, Telebasel werde von der Basler Regierung gesteuert. Organe dürfen zudem nicht mehr verunglimpft werden.