Nach dem Bezirksgericht Dietikon hat nun auch das Strafgericht Basel-Landschaft Anfang November 2017 einen Uber-Fahrer wegen Verstosses gegen das Taxi-Gesetz verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 70.00 und eine Busse von CHF 500.00.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft warf dem 40-jährigen Mann vor, in neun Monaten einen Gewinn von knapp CHF 24‘000.00 erwirtschaftet zu haben, indem er rund 13’000.00 km Kundenfahrten gemacht habe. Das Gericht sah damit die Gewerbsmässigkeit als gegeben. Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten weiter das Fehlen einer Bewilligung für berufsmässige Personentransporte sowie das Fehlen einer Bewilligung gemäss dem kantonalen Taxigesetz. Zudem fehlte dem Auto ein Fahrtenschreiber.

Das Gericht folgte allen Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft und trat insbesondere nicht auf das Argument des Verteidigers ein, der Beschuldigte habe als Vorbereitung für die Taxi Prüfung mit Uber bloss Lernfahrten durchgeführt und damit faktisch kaum etwas verdient. Die Richter gelangten vielmehr zum Schluss, dass er die Absicht gehabt habe, mit den Fahrten einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

Das Urteil gilt als wegweisend für alle anderen Kantone. Die Verteidigung hat angekündigt, die Frage höchstrichterlich klären zu lassen.

Einen Beitrag auf Telebasel finden Sie hier.