Ein 17-jähriger Lehrling kam im September 2010 bei einem Unfall in seinem Ausbildungsbetrieb tragisch ums Leben, als er beim Beladen eines Lastenaufzugs verunglückte. Am Tag des Unglücks nahm der zuständige Staatsanwalt die Ermittlungen auf, es dauerte jedoch bis zum Sommer 2017, bis eine Anklage erhoben wurde. Just in diesem Moment lief die Frist ab, innerhalb derer rechtlich hätte vorgegangen werden können – der Fall war verjährt. Dies führte zu einem Verfahren gegen den Staatsanwalt selbst, der beschuldigt wurde, über Jahre hinweg untätig geblieben zu sein. Das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden fällte ein Urteil wegen Begünstigung, eine Form der Rechtsbeugung. Das Bundesgericht hob dieses Urteil jedoch auf und
sprach den Staatsanwalt frei, mit der Begründung, dass ihm kein absichtliches Handeln nachgewiesen werden konnte.
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