Ein 17-jähriger Lehrling kam im September 2010 bei einem Unfall in seinem Ausbildungsbetrieb tragisch ums Leben, als er beim Beladen eines Lastenaufzugs verunglückte. Am Tag des Unglücks nahm der zuständige Staatsanwalt die Ermittlungen auf, es dauerte jedoch bis zum Sommer 2017, bis eine Anklage erhoben wurde. Just in diesem Moment lief die Frist ab, innerhalb derer rechtlich hätte vorgegangen werden können – der Fall war verjährt. Dies führte zu einem Verfahren gegen den Staatsanwalt selbst, der beschuldigt wurde, über Jahre hinweg untätig geblieben zu sein. Das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden fällte ein Urteil wegen Begünstigung, eine Form der Rechtsbeugung. Das Bundesgericht hob dieses Urteil jedoch auf und
sprach den Staatsanwalt frei, mit der Begründung, dass ihm kein absichtliches Handeln nachgewiesen werden konnte.

Diese faszinierende rechtliche Auseinandersetzung und ihre verschiedenen Wendungen sind von unserer Mitarbeiterin Irene Feurer detailliert in der Ausgabe 3/2024 der Zeitschrift für aktuelle juristische Praxis (AJP) auf den Seiten 278 bis 282 nachzulesen. Sollten Sie sich mit ähnlichen strafrechtlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, steht Ihnen unser Team von Strafrechtsspezialisten zur Verfügung. Unser Team verfügt über umfassendes Wissen und langjährige Erfahrung in der Bewältigung komplexer Fälle und ist stets bereit, Ihnen zur Seite zu stehen. Zögern Sie nicht, uns für eine Beratung oder im Bedarfsfall für rechtliche Vertretung zu kontaktieren.