Nicht immer zahlt der Verlierer die Prozesskosten

An und für sich zahlt der Verlierer die Prozesskosten, d.h. auch den Anwalt des Obsiegenden. Manchmal sind diese Kosten aber nicht eintreibbar, z.B. weil der Verlierer zahlungsunfähig ist.  Trotz Obsiegens bleibt eine Partei dann auf den eigenen Anwaltskosten sitzen. Wie kann sich ein Beklagter schützen, wenn ein nicht solventer Kläger einen Prozess gegen ihn [...]