Hausbesitzer müssen den Vormietzins offenlegen
Mit Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 wurde die kantonale Initiative „Mieterschutz beim Einzug (JA zu bezahlbaren Neumieten)“ angenommen. Mit Regierungsratsbeschluss vom 18. September 2018 hat der Kanton Basel-Stadt per 1. November 2018 die Verwendung des Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses beim Abschluss eines neuen Mietvertrages von Wohnräumen für obligatorisch erklärt. Mit diesem Formular muss der Mieterschaft [...]